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OVG Saarland, 21.02.1968 - III R 38/67 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1968, 1796
Wird zitiert von ...
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 524/82
Haftung des Arbeitnehmers bei Verursachung von Schäden im Rahmen gefahrgeneigter …
Denn auch Beamte haben Schäden zu ersetzen, die sie ihrem Dienstherrn pflichtwidrig und schuldhaft (also auch leicht fahrlässig) zufügen (vgl. z. B. § 46 Abs. 1 Satz 1 BRRG und § 78 Abs. 1 Satz 1 BBG), wobei die Praxis die arbeitsrechtlichen Grundsätze über die Haftung des Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Arbeit auf Beamte entsprechend anwendet (vgl. Plog/Wiedow/Beck, Kommentar zum BBG, § 78 Rz 49 und 50; und z. B. OVG Saarland, Urteil vom 21. Februar 1968 - III R 38/67 - AP Nr. 43 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).